Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

zum Finanzierungsvertrag mit der Valora Schweiz AG, Hofackerstrasse 40, 4132 Muttenz

Muttenz, Dezember 2020

1. Korrespondenz

a) Mitteilungen von Valora Schweiz AG, Hofackerstrasse 40, 4132 Muttenz („PARTNER") gelten als zugestellt, wenn sie an die letzte vom Kunden bekannt gegebene Post- oder Email-Adresse gesandt worden sind.

b) Zum Zwecke der Abwicklung des Finanzierungsvertrags kann der Partner seine Zweigniederlassung, bob Finance, Zweigniederlassung der Valora Schweiz AG, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich ("BOB"), hinzuziehen.

c) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Korrespondenz zwischen ihm und dem PARTNER oder BOB sowohl per Email als auch auf dem Postweg zugestellt werden kann. Die Korrespondenz ist in jedem Fall verbindlich. Den aus der Benutzung vorstehend genannter Übermittlungsarten entstehenden Schaden trägt der Kunde, sofern der PARTNER oder BOB die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.

2. Auskünfte

Der Kunde ermächtigt den PARTNER, sämtliche für den Abschluss oder die Abwicklung des Finanzierungsvertrages notwendigen Auskünfte bei öffentlichen und privaten Stellen sowie bei der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK) einzuholen. Allfällige vom Kunden verfügte Datensperren gelten gegenüber dem PARTNER als aufgehoben. Weiter ermächtigt der Kunde den PARTNER, den Finanzierungsvertrag bei der ZEK und bei entsprechender gesetzlicher Pflicht auch anderen Stellen zu melden.

3. Adress- und Namensänderungen

a) Der Kunde ist verpflichtet, jede Namens- oder Adressänderung (inkl. Änderung der Email-Adresse und Mobiltelefonnummer) sofort schriftlich mitzuteilen. Namens- oder Adressänderung sind zu richten an:

bob Finance, Zweigniederlassung der Valora Schweiz AG
Hardturmstrasse 161
8005 Zürich
Email: apple.kkiosk@bob.ch

b) Entstehen dem PARTNER Kosten für Adressnachforschungen, so können diese dem Aufwand
entsprechend dem Kunden belastet werden. Die Gebühren für eine Adressnachforschung betragen CHF 50.00.

c) Wechselt der Kunde seinen Wohnsitz ins Ausland, so ist der Finanzierungsvertrag vor der Ausreise vollständig zurückzuzahlen

4. Spesen

a) Grundsätzlich entstehend dem Kunden keine Lieferkosten, sobald die Lieferung auf Grund der vom Kunden bekannt gegebenen Informationen jedoch nicht ordnungsgemäss zugestellt werden kann und dadurch zusätzliche Kosten durch den Kunden verursacht werden, stellt der PARTNER diese Kosten dem Kunden in Rechnung.

b) Allfällige Betreibungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Weitere ausserhalb des Einflussbereiches des PARTNERS stehende Gebühren und Kosten werden dem Kunden gemäss Verursacherprinzip ebenfalls weiterverrechnet. Im Falle von Zahlungsverzug und Weitergabe der Forderung an ein Inkassobüro ist dieses berechtigt, dem Kunden eine Umtriebsentschädigung zu belasten.

5. Allgemeine Geschäftsbedingungen

a) Der PARTNER ist berechtigt, die Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Finanzierungsvertrag jederzeit mittels Zirkular oder auf andere geeignete Weise zu ändern. Die Änderungen gelten als angenommen, sofern nicht innert eines Monats (30 Tage) nach Versand der Information der schriftliche Einwand des Kunden beim PARTNER eintrifft.

b) Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

6. Verrechnung und Abtretung durch den Kunden

Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen mit seinen Verpflichtungen gegenüber dem PARTNER zu verrechnen. Dieses Verrechnungsverbot gilt auch im Falle von Konkurs oder im Nachlassverfahren des PARTNERS. Der Kunde darf Forderungen gegenüber dem PARTNER nicht an Dritte abtreten.

7. Übertragung und Abtretung durch den PARTNER

a) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der PARTNER den Finanzierungsvertrag gesamthaft, einschliesslich aller oder einzelner Rechte und Pflichten sowie die daraus entstandenen Rechte und Sicherheiten, auf Gruppengesellschaften und/oder Drittparteien im In- und Ausland übertragen bzw. abtreten kann (z.B. zu Inkassozwecken, Auslagerung). Der PARTNER darf die Kundendaten diesen Gruppengesellschaften und/oder Drittparteien zu diesem Zweck zugänglich machen.

b) Der Kunde willigt ein, dass der PARTNER auch Drittparteien im In- und Ausland zur Erfüllung von Leistungen im Zusammenhang mit der Kundenbetreuung und anderen mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehende Dienstleistungen, wie z.B. Identifikationsprüfung, Bonitätscheck, Call Center, Inkassodienstleister, Agenturen oder IT-Sicherheit und Systemsteuerung, beiziehen kann (die relevante Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden).

8. Kundenanfragen

a) Kundenanliegen zum Kauf (insbesondere für Anfragen zu Versand und Lieferzeit, und für Retouren), sowie für Anfragen im Zusammenhang mit der Rechnung sind an apple.kkiosk@bob.ch zu richten.

b) Anfragen in Bezug auf die Versicherungsleistungen von AppleCare+ werden direkt an die im Vertrag zwischen dem Kunden und dem Versicherer genannten Kontakte gestellt.stellt.

9. Vertragsabschluss

Der Kunde stimmt dem vom PARTNER offerierten Finanzierungsvertrag sowie den dazugehörigen AGB als integrierender Vertragsbestandteil mittels manueller Eingabe eines vom PARTNER an den Kunden gesandten One Time Password (nachfolgende „OTP“ genannt) zu. Der definitive Vertragsabschluss wird mittels E-Mail zeitnah durch den PARTNER bestätigt. Die Eingabe des OTP ersetzt somit die physische Unterschrift, und der Vertrag kann online abgeschlossen werden. Das OTP ist ein eindeutiger Identifikator, der dem Kunden an seine bei der Registrierung hinterlegte Mobiltelefonnummer ausgegeben wird und nur einmal verwendet werden kann. Die Generierung von OTP-Passwörtern ist für den Kunden kostenlos.

10. Datenverarbeitung

Der PARTNER bearbeitet die Daten im Einklang mit der Datenschutzerklärung sowie den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Finanzierungsvertrag untersteht dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus dem Finanzierungsvertrag ist Zürich, sofern die gesetzlichen Vorschriften nichts anderes vorschreiben

12. Schlussbestimmungen

Bei allfälligen Unklarheiten und/oder Widersprüchen zwischen dem deutschen, dem französischen, dem englischen und/oder dem italienischen Text ist ausschliesslich der deutsche Text massgebend